Schutz vor Legionellen im Trinkwasser

Ab dem ersten November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung rechtsgültig.

Das bedeutet in der Praxis, dass Trinkwasser, welches in öffentlicher oder gewerblicher Tätigkeit genutzt wird, jährlich untersucht werden muss, um dieses auf gefährliche Bakterien wie z.B. Legionellen testen zu lassen. Es obliegt nun der Verantwortung, z. B. der Vermieter, sicher zu stellen, dass sich in den Warmwasseranlagen ihrer Mietwohnungen keine gesundheitsgefährdenden Legionellen befinden.

Was versteht man unter Legionellen?

Legionellen sind winzige, mit bloßem Auge nicht erkennbare Bakterien. Diese können schwere Lungenentzündungen auslösen, die mitunter sogar tödlich verlaufen. Ihren Weg in den menschlichen Körper finden sie nicht, indem sie getrunken werden, sondern durch die Atemwege, wenn sie z.B. beim Duschen eingeatmet werden. Es sollte penibel darauf geachtet werden, dass die Temperatur im Boiler stets mindestens 60 Grad beträgt. Wird diese, beispielsweise aus Energiespargründen, auf unter 50 Grad gesenkt, werden den gefährlichen Bakterien optimale Bedingungen geboten sich rasant zu vermehren.

Präventivmaßnahmen gegen Legionellen im Trinkwasser:

In öffentlichen Einrichtungen, wie Schwimmbädern oder Krankenhäusern, wird das Trinkwasser bereits seit Langem auf diesen Erreger getestet. Nun sollen auch die Privathaushalte diesem Beispiel folgen: in über zwei Millionen Mehrfamilienhäusern sollen nun die Wasserleitungen jährlichen Überprüfungen unterzogen werden. Für die Vermieter bedeutet dies im Klartext, dass sie sich ab November 2011 zunächst einmal bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden haben, sofern sie über eine Warmwasseraufbereitungsanlage mit mindestens 400 Liter Fassungsvermögen verfügen. Zuständig für die Überwachung ist das Gesundheitsamt.

weltwassertag