Erhöhung der Wasserentnahmegebühr

Das Land Niedersachsen plant, zum 01.01.2015 die Wasserentnahmegebühr (WEG) zu erhöhen.

Hierzu hat das Niedersächsische Umweltministerium (UM) in seiner Pressemitteilung ausgeführt, dass sowohl aufgrund der Überlegung, die wirtschaftliche Anreizwirkung der Umweltabgabe aufrechtzuerhalten, als auch mit Blick auf den Handlungsbedarf zur Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen mit Wirkung vom 01.01.2015 ein linearer Inflationsausgleich angestrebt wird. „Für die Wasserversorgungsverbände im Elbe-Weser-Raum ist das eine Erhöhung von knapp 47 %, die zukünftig mehr als bisher an Wasserentnahmegebühr an das Land Niedersachsen zu zahlen sind. Dies ist ein erheblicher Kostenaufschlag, und das bereits zum 01.01.2015.

Der Rückgang der WEG ist zu einem erheblichen Teil der Abschaltung der konventionellen Kraftwerke und dem damit verbundenen Rückgang der Kühlwasserentnahme in den letzten Jahren geschuldet. Diese Kostenposition wird nun zu einem Großteil auf die öffentliche Wasserversorgung und damit auf die Trinkwasserkunden verlagert“, so bestätigen die Geschäftsführer der hiesigen Wasserverbände. Hierbei stellt sich die Frage, wie die zusätzlichen Mittel künftig verwendet werden sollen. „Positiv wäre es z. B., wenn unser Eigenanteil bei den Ausgleichsmaßnahmen in Wasserschutzgebieten wieder wie früher vom Land übernommen würde, da nur so eine konsequente und optimale Umsetzung des Grundwasserschutzes sichergestellt werden kann.“ Des Weiteren müsse der zweckgebundene Rückfluss in Wasserschutzmaßnahmen deutlich erhöht werden, da die Trinkwasserversorgung den größten Anteil an den Mehreinnahmen trägt.

„Die derzeitige und auch die zukünftige Regelung gehen ohne erkennbaren Grund einseitig zu Lasten der öffentlichen Wasserversorgung; dementsprechend müsste zumindest sichergestellt sein, dass auch der Grundwasserschutz von dieser Erhöhung profitiert“, sind sich die Geschäftsführer in dem Verbund der KOWAS einig. Die Wasserentnahmegebühr (WEG) wird in Niedersachsen seit dem Jahr 1992 als Gebühr für Benutzungen erhoben. Zweck der Erhebung der Gebühr ist die Förderung der schonenden Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer. Derzeit wird in allen Wasserversorgungsverbänden detailliert kalkuliert, wie diese drastische Kostenerhöhung wieder aufgefangen werden kann.

Der Druck hierdurch die Wasserpreise für die Endkunden anzuheben ist deutlich angestiegen. Je nach Finanzlage wird es aber – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung – voraussichtlich zu einer Wasserpreiserhöhung kommen. Allein die Erhöhung der Wasserentnahmegebühr macht rund drei Cent auf den Verbrauchspreis je Kubikmeter aus. Die Gesetzesvorlage zur Erhöhung der Wasserentnahmegebühr befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren.

Die KOWAS (Kooperation der Wasserversorgungsverbände im Elbe-Weser-Raum) ist eine Interessengemeinschaft von zwölf Wasserversorgern und Abwasserverbänden, die rund 870.000 Menschen mit dem Lebensmittel Nummer 1 – Trinkwasser – versorgen.

 

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