Trinkwasser­anschlüsse werden wieder günstiger

Eine Fehlentscheidung der Finanzverwaltung aus dem Jahre 2000 wurde durch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008 korrigiert. Das Legen von Hausanschlüssen ist nun wieder als Nebenleistung zur Wasserlieferung mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % abzurechnen. Dies entspricht der „alten“ Rechtslage, die bereits bis zum 11.08.2000 Anwendung fand. Dieses Urteil ist der erfolgreichen Klage eines Wasserverbandes zu verdanken.

Die Wasserversorgungsverbände im Elbe-Weser-Raum (KOWAS) haben sich entschlossen, die zuviel gezahlte Umsatzsteuer auf Rechnungen für Hausanschlüsse unkompliziert an ihre Kunden zurückzuzahlen. Eine rechtliche Verpflichtung hierfür besteht aber nicht.

Die KOWAS weist ausdrücklich darauf hin, dass der seit dem 11.08.2000 von der Finanzbehörde abverlangte Regelsteuersatz (z. Zt. 19 %) auch gegen die Rechtsauffassung der Versorger verstieß. Einige Verbände haben seinerzeit gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge wurden ausnahmslos an die Finanzämter abgeführt.

Wir werden die Rückzahlungen kundenfreundlich gestalten

Um die Rückzahlungen (Rechnungen aus der Zeit vom 11.08.2000 bis zum 08.02.2009) möglichst unbürokratisch und kundenfreundlich zu gestalten, werden die Wasserversorgungsverbände ihren Kunden die Umsatzsteuerdifferenz erstatten. Jedem betroffenen Kunden wird der entsprechende Betrag auf sein Konto überwiesen.

Da diese Rückerstattungen für die Verbände einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet, kann die Rückzahlung, mit der im Juni begonnen wird, einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten die Versorger um Verständnis. Weitere Informationen finden sie auch auf den Internetseiten des jeweils zuständigen Wasserversorgungsverbandes.

kowas trinkwasseranschluss